Arbeitgeber zahlt nicht pünktlich: Was kann ich tun?

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Der neue Monat hat schon längst begonnen, die Miete muss bezahlt werden, aber Sie warten immer noch auf Ihren Lohn. Vielen Arbeitnehmern dürfte dieses Szenario bekannt vorkommen, doch die wenigsten wissen, wie sie damit umgehen sollen. Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber nicht pünktlich zahlt und Sie trotzdem ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen müssen? Hier erfahren Sie, welche Maßnahmen Sie unternehmen können und wie es um Ihre rechtlichen Möglichkeiten bestellt ist.

Fristen für die Gehaltszahlung

Doch bis wann muss mein Arbeitgeber das Gehalt überweisen? Ist der Arbeitgeber zur pünktlichen Zahlung des Gehalts verpflichtet? Leider ist es nicht einheitlich geregelt, bis wann der Lohn ausbezahlt werden muss. In den meisten Unternehmen ist es aber üblich, dass das Gehalt mit dem letzten Tag des Monats überwiesen wird. Dies bedeutet für Sie, dass Ihnen der Lohn am Ende des Monats zur Verfügung stehen sollte. Wenn ein Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag besteht, können durchaus andere Regelungen gelten. Allerdings ist der Arbeitgeber laut Gesetz dazu verpflichtet, auf dem Dienstzettel anzugeben, wann das Gehalt beziehungsweise der Lohn überwiesen wird.

Wenn die Gehaltszahlung spätestens nach zwei Monaten immer noch nicht auf Ihrem Konto ist, sollten Sie aktiv werden. So sorgen Sie dafür, dass Ihre Ansprüche auf das Gehalt nicht verfallen. Maßgeblich für den Tag, an dem das Gehalt auf dem Konto sein muss, ist also der Tag der Fälligkeit. Wenn die Lohnzahlung fällig wird, muss sie beim Arbeitnehmer auf dem Konto eingehen. Der Arbeitgeber ist im Falle einer Überweisung auch dazu verpflichtet, die entsprechenden Banktage einzuberechnen. Wenn das Gehalt allerdings in Form von Bargeld ausgezahlt wird, müssen Sie es am Tag der Fälligkeit erhalten.

Erste Schritte und Maßnahmen

Wenn die Lohnzahlung auf sich warten lässt, zögern viele Betroffene, bevor sie Maßnahmen ergreifen. Die Angst, den Arbeitgeber zu verstimmen, steht dabei meist im Vordergrund. Doch jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Vergütung seiner Arbeitsleistung. Folgende Schritte und Maßnahmen stehen Ihnen zu:

  • Abmahnung des Arbeitgebers
  • Zahlungsaufforderung (Fristsetzung nicht vergessen)
  • Arbeitsleistung verweigern
  • Lohnklage einreichen
  • Antrag für Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld stellen
  • Fristlose Kündigung

Kommunikation und Recherche selbst übernehmen

Bevor Sie rechtliche Schritte unternehmen, sollten die des Betriebsklimas wegen, das Vieraugengespräch suchen. Wenn Sie Ihren Arbeitgeber verfrüht beschuldigen, obwohl es sich nur um ein Versehen handelt, kann dies das Betriebsklima schädigen. Zunächst sollten Sie immer mit der Lohnverrechnung Kontakt aufnehmen. Fragen Sie nach, wieso Sie Ihre Gehaltszahlung immer noch nicht erhalten haben. Unter Umständen ist nur ein Fehler passiert, der ohne Ihr Intervenieren nicht aufgedeckt wird.

Alternativ können Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich zu einer Lohnzahlung auffordern. Setzen Sie für die Zahlung des Gehalts eine realistische Frist, wie zum Beispiel 10 Tage bis zwei Wochen. Dabei ist es wichtig, ein konkretes Datum zu nennen, an dem das Gehalt spätestens am Konto eingelangt sein muss. Stellen Sie außerdem sicher, dass der Arbeitgeber das Schreiben rechtzeitig erhält. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, einen eingeschriebenen Brief mit der Post zu versenden. Behalten Sie den Postbeleg oder die Kopie des Briefes auf. Falls der Arbeitgeber angibt, den Brief nicht erhalten zu haben, besitzen Sie einen Beweis.

Was steckt hinter der ausbleibenden Gehaltszahlung?

Sofern das Geld bis zum Ende der Frist auf dem Konto des Arbeitnehmers gelandet ist, sind vorerst keine weiteren Schritte mehr notwendig. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie weitere Schritte unternehmen. Erkundigen Sie sich, ob weitere Arbeitnehmer ebenfalls keine Lohnzahlung erhalten haben. Finden sich Leidensgenossen, ist es manchmal einfacher, gegen den Arbeitnehmer vorzugehen. Wenn mehrere Gehaltszahlungen ausbleiben, stecken meist ernste Probleme dahinter. Prüfen Sie daher, ob Ihr Arbeitgeber insolvent ist und deswegen keine Zahlungen mehr tätigen kann. Wenn dem so ist, darf der Arbeitnehmer keine Lohnzahlungen durchführen. In diesem Fall melden Sie sich am besten an eine Arbeitnehmervertretung, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens dafür sorgt, dass Sie zu Ihrem Lohn kommen.

Wenn das Unternehmen nicht bankrott ist und ihre Arbeitsleistung ohne offensichtliche Gründe nicht vergütet, können Sie androhen, das Unternehmen zu verlassen. Zuvor müssen Sie den Arbeitgeber allerdings zur Zahlung des Lohns auffordern. Arbeitnehmer können sich dann bei der Arbeitsrechtsberatung oder bei einer Arbeitnehmervertretung melden. Es ist empfehlenswert, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, ansonsten haben Arbeitnehmer am Ende einen großen Nachteil.

Holen Sie sich juristischen Beistand

Mit der Hilfe einer Arbeitsrechtsberatung können Sie dem Arbeitgeber damit drohen, die Arbeit einzustellen oder zu kündigen, sofern Sie bis zum Ablauf einer bestimmten Frist immer noch kein Gehalt erhalten haben. Außerdem können Sie Ihren Anspruch auf eine Lohnzahlung geltend machen. Auch hier sollten Sie ein bestimmtes Datum nennen. Der juristische Fachbegriff für diesen Sachverhalt lautet „vorzeitiger Austritt wegen Entgeltvorenthaltung“. Allerdings ist eine Androhung vonseiten des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber eine heikle Angelegenheit. Aus diesem Grund ist es wichtig, schon im Vorhinein einige juristische Details abzuklären. Achten Sie zudem darauf, dass alle formalen Kriterien erfüllt werden. Die Arbeitsrechtsberatung hilft Ihnen bei der Formulierung des Schreibens an den Arbeitgeber. Wenn Sie Glück haben, kommt der Arbeitgeber Ihrer Aufforderung nach und leistet die Gehaltszahlung. Halten Sie in Ihrem Schreiben unbedingt eine bestimmte Frist für die Lohnzahlung fest. Wenn der Arbeitgeber dem Ansuchen des Arbeitnehmers nicht nachkommt und kein Gehalt überweist, können Sie Ihre Drohung in die Tat umsetzen.

Der letzte Ausweg: Beim Unternehmen kündigen

Wenn diese Maßnahmen nichts nützen und Sie nach wie vor vergeblich auf Ihren Lohn warten, können Sie das Unternehmen verlassen. Informieren Sie im nächsten Schritt Ihren Arbeitgeber, dass Sie nicht mehr dazu bereit sind, für das Unternehmen zu arbeiten. Somit erklären Sie Ihren „berechtigten Austritt wegen Entgeltvorenthaltung“. Doch was genau hat es mit dem berechtigten, vorzeitigen Austritt auf sich? Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Sobald der Austritt erklärt wurde, ist das Arbeitsverhältnis also beendet. Sie müssen sich aber dennoch keine Sorgen um Ihren Lohn machen. Ihre Ansprüche und insbesondere das ausstehende Gehalt, müssen so gezahlt werden, als wären Sie ordnungsgemäß gekündigt worden.

Auch diesen Schritt sollten Sie nur mit der Hilfe einer Arbeitsrechtsberatung machen. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Thema ausstehende Gehaltszahlung, nicht vergütete Arbeitsleistungen und vorzeitiger Austritt. Doch es gibt Fälle, in denen ein solcher Austritt nicht anzuraten ist. Sofern nur ein kleiner Teil des Gehalts fehlt, wie zum Beispiel Überstundengeld oder Reisekosten und sich der Arbeitgeber weigert, die Zahlung zu tätigen, ist ein solcher Austritt nicht ratsam. In diesem Fall sollte die Gehaltszahlung in einem aufrechten Arbeitsverhältnis eingefordert werden, sie kann alternativ nach einer regulären Kündigung eingefordert werden.

Der Arbeitgeber zahlt nach Kündigung immer noch keinen Lohn

Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber selbst nach eingereichter Kündigung keine Gehaltszahlung leistet? Sie müssen sich keineswegs damit abfinden. Die ausstehende Zahlung steht Ihnen auch nach einer Kündigung zu, ihre Arbeitsleistung muss vergütet werden. Damit Sie Ihren Anspruch auf Lohn geltend machen können, müssen Sie auch in diesem Fall müssen den Arbeitgeber zunächst abmahnen. Holen Sie sich für diesen Schritt Rechtsberatung, wie zum Beispiel die Arbeitsrechtsberatung oder einen Rechtsanwalt, an Ihre Seite und reichen im Notfall eine Lohnklage ein. Die Lohnklage wird beim Arbeitsgericht eingereicht und läuft folgendermaßen ab:

  1. Einreichen der Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht
  2. Güteverhandlung findet statt
  3. Unter Umständen findet ein Kammertermin statt
  4. Urteil über die Lohnklage

Bis das Urteil über die Lohnklage feststeht, können mehrere Monate verstreichen. Sie müssen sich unter Umständen also in Geduld üben. Leider stellt in diesen Fällen die finanzielle Lage des Arbeitnehmers oft ein Problem dar. Er muss die Zeit bis zum Urteil trotz fehlenden Gehalts überbrücken. Stellen Sie sich also darauf ein, eine Weile auf Ihre Lohnzahlung warten zu müssen. Kalkulieren Sie Ihre Kosten am besten genau ein und achten darauf, nicht zu viel Geld auszugeben.