Kündigung widerrufen: Kann man eine Kündigung zurückziehen?
Eine Kündigung ist schnell ausgesprochen – doch was ist, wenn sich die Umstände ändern und Sie als Arbeitnehmer Ihre Entscheidung bereuen? Ist es für Sie überhaupt möglich, die Kündigung zu widerrufen? Welche Gründe es für einen Widerruf gibt und alle rechtlichen Voraussetzungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Kann man als Arbeitnehmer eine Kündigung widerrufen?
Die Kündigung des Arbeitsvertrags ist eine einseitige Willenserklärung, das heißt, Sie als Arbeitgeber entscheiden allein über die Kündigung und brauchen keine Zustimmung des Arbeitgebers. Mit der Aushändigung oder mit Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitgeber wird die Kündigung wirksam. Es existiert keine rechtliche Frist, die es möglich macht, eine einmal abgegebene einseitige Kündigung zurückzunehmen, sobald sie zugegangen ist. Rechtlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, einen Widerruf der Kündigung zu akzeptieren. Um erfolgreich eine abgegebene Kündigung zu widerrufen, muss der Arbeitgeber mit dem Widerruf einverstanden sein. Ist der Arbeitgeber mit der Kündigungsrücknahme nicht einverstanden, wird die Kündigung automatisch wirksam.
Anders ist es, wenn Sie eine Kündigung nur mündlich ausgesprochen haben und es sich später anders überlegen. In diesem Fall ist eine Kündigung zu widerrufen, überflüssig. Das deutsche Arbeitsrecht schreibt im § 623 BGB vor, dass eine wirksame Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausnahmslos der Schriftform bedarf. Das gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam und hat keine rechtliche Relevanz. Ein Kündigungswiderruf ist in diesem Fall per se gegenstandslos, da eine mündlich ausgesprochene Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet.
Ist es möglich, einen gekündigten Arbeitsvertrag bestehen zu lassen?
Eine Kündigung ist die einseitige Erklärung einer Vertragspartei, einen bestehenden Vertrag zu beenden, zum Beispiel einen Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Bankvertrag etc. Demnach entscheidet nur eine Seite, dass die Vereinbarungen im Vertrag enden sollen. Die Wirksamkeit ist nicht vom anderen Vertragspartner abhängig.
Da die Beendigung des Arbeitsvertrags einseitig erfolgt, kann sie auch nicht einfach einseitig widerrufen werden. Sie können als Arbeitnehmer folglich die Kündigung auch nicht einseitig zurückziehen. Sie benötigen immer die Zustimmung des Arbeitgebers. Ist dieser mit der Kündigungsrücknahme nicht einverstanden, bleibt die Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis ist mit dem Ende der Kündigungsfrist beendet. Stimmt der Arbeitgeber hingegen einer Rücknahme zu, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen.
Welche Gründe können Arbeitnehmer veranlassen, die Kündigung zu widerrufen?
Die Umstände, die zu einer Kündigung durch den Arbeitnehmer führen, sind vielfältig. Allerdings gibt es auch häufig Gründe, um eine vormals abgegebene Kündigung zu widerrufen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass ein in Aussicht gestandener Jobwechsel nicht zustande gekommen ist. Ein anderer Grund kann sein, dass ein ursprünglich geplanter Umzug nicht stattfindet. Oder der Kündigungsgrund ist weggefallen, weil sich die Arbeitsbedingungen geändert haben. Ein öfter vorkommender Grund ist auch eine unüberlegte, vorschnelle Kündigung aus dem Affekt heraus.
Kann auch der Arbeitgeber eine Kündigung widerrufen bzw. zurückziehen?
Grundsätzlich gilt zwar, dass eine einmal ausgesprochene bzw. abgegebeneKündigung nicht ohne Weiteres mehr zurückgezogen werden kann. Da die Vertragskündigung eine einseitige Willenserklärung ist, ist ein einseitiger Widerruf durch den Arbeitgeber auch nicht möglich. Anders sieht der Fall aus, wenn der betroffene Arbeitnehmer dem Widerruf zustimmt, also mit dem Weiterbestehen des Vertrags einverstanden ist. In diesem Fall ist die Kündigungsrücknahme gesetzlich gesehen ein wirksames Angebot des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer auf ein Fortbestehen des ursprünglich gekündigten Arbeitsverhältnisses.
Welche Gründe kommen in Betracht, damit Arbeitgeber eine Kündigung widerrufen?
Gründe für eine Kündigungsrücknahme durch den Arbeitgeber können unter anderem sein, dass der Kündigungsgrund weggefallen ist. Das kann etwa bei Verdachtskündigungen manchmal vorkommen. Ein Kündigungswiderruf ist unter Umständen auch möglich, wenn ein ursprünglich beabsichtigter Stellenabbau nicht mehr notwendig ist. Oder der Arbeitgeber verstößt mit der Kündigung gegen das Kündigungsschutzgesetz. In diesem Fall wird die Kündigung manchmal widerrufen bzw. zurückgenommen, um eine mögliche Kündigungsschutzklage durch den Arbeitnehmer zu vermeiden.
Was kann man als Arbeitnehmer tun, wenn der Arbeitgeber die Kündigung zurücknimmt?
Wenn der Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat und die Kündigung zurücknehmen will, stehen Ihnen als Arbeitnehmer grundsätzlich zwei Optionen zur Verfügung.
- Sie können die Rücknahme der Kündigung annehmen und das Arbeitsverhältnis zu den alten Bedingungen fortsetzen.
- Oder Sie können die Kündigungsrücknahme ablehnen.
Dann gilt der Arbeitsvertrag (vorerst) als gekündigt und ist nach Ablauf der Kündigungsfrist zu Ende.
Kann eine Kündigungsschutzklage zurückgenommen werden?
Möchten Sie als Arbeitnehmer Ihr ggf. rechtswidrig gekündigtes Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber anfechten, zum Beispiel wegen eines Verstoßes gegen das Kündigungsschutzgesetz, haben Sie neben einer Kündigungsschutzklage auch noch andere Möglichkeiten. Etwa einen Aufhebungsvertrag, der ein einvernehmliches Beenden des Arbeitsverhältnisses für beide Vertragspartner möglich macht. Oder einen Vergleich im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens, bei dem eine Abfindung vereinbart werden kann.
Möchten Sie den Vertrag hingegen anfechten, müssen Sie eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Dazu haben Sie als Arbeitnehmer eine gesetzlich vorgegebene Frist von drei Wochen. Wollen Sie die Kündigungsschutzklage aus persönlichen Gründen aber wieder zurückziehen, müssen Sie beachten, dass eine Rücknahme nur bis zum Beginn der Verhandlung am Gericht möglich ist. Als betroffener Arbeitnehmer ist es in diesen Fällen aber empfehlenswert, sich unbedingt an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, bevor eine Kündigungsschutzklage zurückgenommen wird oder nicht. Meistens kann mithilfe des Anwalts abgeklärt werden, ob Sie einen noch ausstehenden Lohn oder gegebenenfalls eine Abfindung verlangen können.
Fazit
Wenn Sie als Arbeitnehmer ein Kündigungsschreiben erhalten haben und weder ein Widerruf seitens des Arbeitgebers möglich ist noch eine Kündigungsschutzklage ihrerseits infrage kommt, gibt es einige wichtige Dinge, die Sie machen müssen. Zunächst gilt es, sich beruflich neu zu orientieren. Wenn Sie etwa einen aktuellen Callcenter-Job oder B2C-Marketing-Job suchen wollen, bietet unsereJobbörse rz-stellen.de die beste Option, den passenden Traumjob zu finden. Um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein, benötigen Sie außerdem perfekte Bewerbungsunterlagen und ein qualitatives Arbeitszeugnis. Haben Sie alles zusammen, können Sie Ihre Jobsuche auf unserem Stellenportal beginnen und sich schnell auf Ihren Traumjob bewerben.