Pendlerpauschale

Rechnen lohnt sich!

Flexibilität ist auf dem Arbeitsmarkt angezeigt und insbesondere bei der Anfahrt zur Arbeitsstelle nehmen manche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchaus weite Strecken in Kauf. Der Bund hat in Form der sogenannten Pendlerpauschale – offiziell als Entfernungspauschale bezeichnet – ein Instrument geschaffen, das die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Kosten für den Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen lässt. So reduziert jeder Kilometer, der zwischen Wohnort und Arbeitsstätte liegt, das zu versteuernde Einkommen, allerdings nur für die einfache Strecke. Dabei ist egal, welches Verkehrsmittel genutzt wird (Außer Taxi oder Flugzeug). Der Betrag lag in den letzten Jahren bei 0,30 Euro pro Kilometer.
Für die Steuerjahre 2021, 2022 und 2023 ergibt sich aufgrund der gestiegenen Inflationsrate eine Veränderung. Die Pendlerpauschale erhöht sich jetzt ab Kilometer 21 auf 0,35 Euro. Für die Jahre 2024, 2025 und 2026 ist vorgesehen, dass dieser Betrag sogar auf 0,38 Euro steigt.

Wie berechne ich meine Pendlerpauschale?

Die Arbeitstage des Jahres sind Grundlage für die Berechnung. Dann wird mit den entsprechenden Pauschalbeträgen multipliziert. Wichtig hier: Nur die Tage, die tatsächlich an der Arbeitsstelle verbracht wurden, kommen zur Anrechnung. Das Finanzamt akzeptiert hier im Regelfall 220 bis 230 Fahrten für eine 5-Tage-Woche und 26 – 280 Fahrten für eine 6-Tage-Woche. Bei der Berechnung sollten die Homeoffice-Tage berücksichtigt werden!

Unser Pendlerpauschale-Rechner erleichtert die Arbeit und gibt eine gute Vorstellung davon, wie viel Rückzahlung durch diese Pauschale zu erwarten ist.