Mutterschaftsgeld-Rechner

Die Vorfreude ist groß, aber neben der Freude aufs Baby stellt sich die Frage, wie das Mutterschaftsgeld berechnet und gezahlt wird.

Mutterschaftsgeld ist dazu gedacht, berufstätige schwangere Arbeitnehmerinnen in der Phase ihres Mutterschutzes finanziell zu unterstützen. Dabei richtet sich die Bezugsdauer an der Mutterschutzfrist aus, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt und acht Wochen (zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten) endet. In dieser arbeitsbefreiten Phase erhält die Arbeitnehmerin Mutterschaftsgeld.

Alle schwangeren Arbeitnehmerinnen, die gesetzlich krankenversichert sind, haben Anspruch auf den Ersatz ihres Nettolohnes, das schließt geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen mit ein. Im Falle einer Selbstständigkeit ist die Zahlung von Mutterschaftsgeld nur dann möglich, wenn die Betroffene Frau freiwillig gesetzlich versichert ist und zudem tariflich einen Anspruch auf Krankengeld besteht. Soldatinnen und Beamtinnen erhalten ihre Bezüge in voller Höhe auch als Mutterschaftsgeld. Für Mütter, die arbeitslos sind gilt, dass sich an der Zahlung von Arbeitslosengeld nichts ändert. Einzig Hausfrauen haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Wichtig! Antrag zur richtigen Zeit stellen!

Der Antrag auf Mutterschaftsgeld kann erst sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin gestellt werden, denn erst dann erhält die Schwangere die entsprechende Bestätigung von ihrem Gynäkologen. Diese Bestätigung muss gemeinsam mit einem Formular, das der Arbeitgeber ausstellt, der Krankenkasse zugesandt werden.

Mutterschaftsgeld ja, aber wie viel?

Das von der Krankenkasse gezahlte Mutterschaftsgeld beträgt für alle Arbeitnehmerinnen monatlich 390 Euro, egal welches Gehalt sie beziehen. Die Lücke zum ursprünglichen Gehalt schließt der Arbeitgeber mit dem Arbeitgeberzuschuss. Bei privat versicherten Arbeitnehmerinnen zahlt die Bundesversicherungsanstalt einmalig 210 Euro, der Arbeitgeberzuschuss ist genauso hoch wie bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen.

Selbstständige Frauen, die gesetzlich versichert sind, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, also 70 Prozent des Einkommens.

Beamtinnen, Soldatinnen und Empfängerinnen von ALG I und ALG II erhalten nicht explizit Mutterschaftsgeld, ihre Bezüge werden weiter gezahlt.

Berechnen kann man das zu erwartende Mutterschaftsgeld mit unserem smarten Rechner!