Überstunden auszahlen lassen: Höheres Gehalt durch Mehrarbeit?
Sich Überstunden auszahlen lassen und am Ende des Monats einen schönen Anstieg des Gehalts genießen, darüber freuen sich die meisten Mitarbeitenden. Aber gilt das für alle Berufe und lohnt es sich, zusätzliche Stunden pro Monat abzuleisten oder Mehrarbeit abzufeiern? Und welche wichtige Regelung sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Freizeitausgleich beachten?
Sind Überstunden und Mehrarbeit das Gleiche?
Immer dann, wenn Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers mehr Stunden pro Woche arbeiten, als im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, spricht man von Überstunden. Zwar beträgt die gesetzliche Höchstzahl an zu leistenden Arbeitsstunden bei 5 Tagen pro Woche 40 Stunden – das gilt vor allem bei Bürojobs, im Einzelhandel, in der Produktion oder im öffentlichen Dienst. Es gibt jedoch auch Vollzeitstellen mit 35, 36 oder 37 Stunden pro Woche Arbeitszeit, zum Beispiel bei Banken, Lehrern, in der Pflege oder bei Versicherungen.
In Deutschland gilt zum Schutz der Gesundheit die Höchstgrenze von 48 Arbeitsstunden pro Woche bei einer 6-Tage-Woche, auch dann, wenn zusätzlich zur Hauptarbeit ein Nebenjob ausgeübt wird. Eine 48-Stundenwoche kann unter anderem im Schicht- und Transportdienst, der Gastronomie und im Handwerk vorkommen. Bei Freiberuflern und im Bewachungsdienst kommt sie ebenfalls vor.
Wer nun beispielsweise für 37 Stunden in der Woche eingestellt wurde, aber tatsächlich regelmäßig eine Stunde mehr an zwei Tagen pro Woche arbeitet, gewinnt auf den Monat gesehen 8 Überstunden.
Als Mehrarbeit gilt hingegen, was über der gesetzlichen Arbeitszeit liegt, siehe § 7 Arbeitszeitgesetz. Also leisten alle Mehrarbeit, die zum Beispiel für 8 Stunden Arbeitszeit täglich eingestellt sind, aber immer wieder 9 oder 10 Stunden lang arbeiten.
Je nach Vertrag können Arbeitnehmer wählen, ob sie Überstunden anrechnen lassen oder Mehrarbeit abfeiern wollen. Eine Auszahlung ist in der Regel auch ohne Vertrag verpflichtend. Jedoch besteht bei freiwilligen Überstunden kein Anspruch auf Vergütung oder Abfeiern als Freizeit, außer bei einer präzisen schriftlichen Regelung mit Unterschrift.
Wie viel und für wen gibt es Geld für Überstunden?
Manche versuchen, ihre Karriere zu fördern, indem sie stets für Überstunden bereitstehen. Aber erhalten sie dadurch am Ende des Monats wirklich ein höheres Gehalt?
In der Regel besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Überstunden. Dieser wird anteilig berechnet auf Basis des Monatslohns, eventuell sogar mit Zuschlag. Der Anspruch besteht drei Jahre lang, dann erlischt er. Manchmal steht auch im Vertrag, wie lange ein Anspruch auf Auszahlung der Überstunden gilt, dann spricht man von Ausschlussfrist. Verstreicht diese, erhält man keine Vergütung mehr. Auch wenn bei Kündigung die Einforderung erst nach dem Austritt aus der Firma eintrifft, gibt es keine Auszahlung.
Keinesfalls dürfen Arbeitgeber Überstunden mit weniger als dem gesetzlich bestimmten Mindestlohn auszahlen. Auch Auszubildende oder Mitarbeiter mit Halbtagsstelle erhalten nach dem Arbeitsrecht Zuschläge für Überstunden oder Freizeitausgleich.
Überstunden unterliegen allerdings der Besteuerung und Sozialabgaben, auch Mehrarbeit gilt als sozialabgaben- und steuerpflichtiges Einkommen. Es lohnt sich daher, im Arbeitsvertrag einen Freizeitausgleich zu vereinbaren, anstatt steuer- und sozialversicherungspflichtige Boni oder Überstunden auszahlen zu lassen. Das heißt, Arbeitnehmer erhalten zusätzliche freie Stunden oder Tage.
Arbeitgeber dürfen pro Woche bis zu drei Überstunden ohne Bezahlung verlangen. Ob das in den Bewertungen im Internet positiv ankommt, ist jedoch fraglich. Manche Arbeitgeber oder Tarifverträge schließen die Auszahlung von Überstunden aus oder beschränken sie auf eine gewisse Anzahl.
Bei bestimmten Berufen mit hohen Löhnen erfolgt die Bezahlung für die Erledigung bestimmter Arbeiten. Daher können sich solche Führungskräfte keine Überstunden auszahlen lassen. Unter den Berufsgruppen, für die § 18 Arbeitszeitgesetz keine Vergütung für Überstunden vorsieht, befinden sich Hochbezahlte wie Chefärzte, leitende Angestellte im öffentlichen Dienst, Manager und Steuerberater. Aber auch Gottesdienst gestaltende Kirchenangestellte, Selbstständige, Provision erhaltende Mitarbeitende, Ehrenamtliche und Praktikanten. Und solche, die für die Luftfahrt arbeiten oder mit zu betreuenden, erziehenden oder pflegenden Personen zusammenleben. Ebenfalls haben Beamte, Richter und Soldaten einen Sonderstatus.
Überstunden auszahlen muss im Vertrag stehen
Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Überstunden nach Arbeitsvertrag, dann können Arbeitnehmer darauf pochen.
- Um das zu erreichen, muss erstens im Arbeitsvertrag wörtlich stehen, dass es Zuschläge für Überstunden gibt, in welcher Höhe und wann die Auszahlung erfolgt.
- Zweitens muss exakt im Betriebs-, Dienst- oder Tarifvertrag stehen, wie viele Stunden Mehrarbeit die Mitarbeiter erwarten.
- Und drittens müssen Arbeitgeber genau festhalten, wie viele Überstunden ihre Arbeitenden ableisten. Auch für das Abfeiern von Freizeit gilt diese Regelung.
Jedenfalls muss ein Unternehmen ausreichend frühzeitig mitteilen, wann verpflichtende Überstunden oder ein geplanter Freizeitausgleich ansteht. So können sich die Mitarbeitenden darauf einstellen.
Darf eine Regelung im Vertrag Überstunden ausschließen?
Das Bruttogehalt der Arbeitnehmer fällt ganz nach Vorgaben durch Arbeitgeber und Tarifvertrag aus. Um den Überstundenzuschlag zu berechnen, multipliziert man den errechneten Stundenlohn mit der Zahl aller im Monat geleisteten Extrastunden.
Schließen Arbeitgeber im Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung Überstundenvergütung aus, kann man die Auszahlung in der Regel nicht erzwingen. Auch der Tarifvertrag legt manchmal fest, ob oder wie viel Stundenlohn Arbeitnehmer pro Monat für Überstunden erhalten. So können Klauseln in Verträgen beispielsweise festschreiben, dass die Bezahlung von Überstunden nur erfolgt, wenn diese
- eindeutig vom Arbeitgeber angeordnet waren und nicht aus eigenem Antrieb erfolgten.
- im gewissen Rahmen bleiben und einen gewissen Umfang nicht überschreiten.
- sich die Vergütung per Pauschale, also vorab vereinbarte feststehende Zahlung, auszahlen lässt, egal wie viele Stunden dann tatsächlich Überstunden oder Mehrarbeit stattfinden.
Überstunden abfeiern oder auszahlen lassen, was lohnt sich mehr?
Wenn Arbeitnehmende jeden Monat mehr arbeiten, dann steht ihnen meistens eine Vergütung zu. Nach Arbeitsrecht ist wichtig, was dazu im Arbeitsvertrag steht. Enthält der Arbeits- oder Tarifvertrag keine speziell festgelegte Regelung zur Überstundenvergütung bei Mehrarbeit, erfolgt die Auszahlung brutto vom Stundenlohn. Zwar sind auf Boni, Prämien, Überstunden und Mehrarbeit Lohnsteuer und Sozialabgaben zu entrichten. Je höher der Verdienst, desto höher sind die Abzüge. Doch lässt sich die Restsumme als Überstunden auszahlen, wodurch der Monatslohn merklich ansteigt. Dagegen riskiert, wer seine Überstunden lieber durch Freizeit ausgleicht, in dieser Zeit eine Krankheit einzufangen. So verlorene freie Tage kann man nicht erneut beantragen.
Ein weiterer Sonderfall tritt bei Kündigung durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ein. Hier sind im Vertrag verpflichtend festgeschriebene Überstunden weiter abzuleisten. Auch dann, wenn es zur Freistellung vom Arbeitnehmer mit einer Verrechnung von Überstunden kommt.
Tipp: Firmen und Mitarbeitende sollten Überstunden als Beweis immer gut aufschreiben. Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 ist deren Dokumentation nämlich Pflicht. Arbeitgeber führen das Arbeitszeitkonto in der Regel durch eine Stechuhr oder ein Online-Programm.
Fazit
Hohe Motivation zahlt sich immer aus. Denn sie ist eine Leiter zum Erfolg und zur persönlichen Weiterentwicklung. So spült der persönliche Einsatz in Form von Überstunden oder Mehrarbeit einerseits direkt zusätzliches Geld aufs Konto oder bringt mehr freie Tage ein. Und andererseits ermöglicht der eigene Leistungswille langfristig gesehen öfter die Beförderung auf einen Führungsposten mit Spitzengehalt und üppiger Rente. Achten Sie dabei konsequent auf Ihre Gesundheit und Ihre körperliche Verfassung: Burnout wegen zu vielen Überstunden ist eine ernstzunehmende Krankheit. Deshalb sollten Sie stets die richtige Balance zwischen Arbeitszeit und Freizeit halten. Für den passenden Job verhelfen wir mit unserer Jobbörse rz-stellen.de gerne mit wertvollen Tipps sowie konkreten Vorschlägen zu passenden Stellen.