Überwinden Sie berufliche Herausforderungen mit Leichtigkeit

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Krankes Kind, Überstunden, Mobbing oder gar eine Kündigung – So meistern Sie schwierige Situationen souverän

Die Arbeitswelt kann mitunter hart sein. In Zeiten von Stress, einem kranken Kind oder drohender Arbeitslosigkeit können wir uns schnell überfordert fühlen. Doch es gibt Wege, diese Herausforderungen zu meistern und daraus hervorzugehen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie mit verschiedenen Situationen umgehen können und dabei Ihre Rechte wahren.

Wenn Ihr Kind krank ist: Schützen Sie Ihre Zeit als Elternteil

Die Gesundheit unserer Kinder steht an erster Stelle. Wenn Ihr Kind krank ist und Sie deshalb nicht zur Arbeit gehen können, sollten Sie sich über Ihre Rechte im Klaren sein. Gemäß § 45 des Sozialgesetzbuches V haben Sie das Recht, als Elternteil bis zu zehn Tage pro Jahr freizunehmen, um Ihr krankes Kind zu betreuen. Dies gilt auch für Stief- und Adoptivkinder. Bei Familien mit mehr als zwei Kindern erhöht sich der Anspruch auf maximal 25 Tage. Als alleinerziehender Elternteil haben Sie sogar Anspruch auf doppelt so viele Tage, das heißt pro Kind und Jahr 20 Tage oder bei mehreren Kindern 50 Tage.

Unter bestimmten Umständen kann der Arbeitgeber das volle Gehalt gemäß § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) weiterzahlen. Dieser besagt, dass ein Arbeitnehmer, der „ohne sein Verschulden an seiner Dienstleistung verhindert wird“ (einschließlich der Krankheit des Kindes), von der Arbeit bezahlt freigestellt wird. Beachten Sie jedoch, dass dies nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Gehaltskürzung wegen Kinderpflege: Ihre Rechte und Ansprüche

In den meisten Fällen erhalten Sie für die ersten fünf Tage einer krankheitsbedingten Abwesenheit vom Arbeitsplatz noch den vollen Lohn. Allerdings kann eine Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag diesen Anspruch verhindern. In solchen Situationen besteht jedoch die Möglichkeit, beim gesetzlichen Krankenversicherungsträger ein sogenanntes Kinderpflegekrankengeld zu beantragen.

Dieses Kinderpflegekrankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes, maximal aber 90 Prozent des Nettoverdienstes. Die genaue Höhe hängt von einzelnen Faktoren ab. Wichtig ist, dass das Kind jünger als zwölf Jahre sein muss und ein ärztliches Attest über die Erkrankung sowie die notwendige ältere Betreuung vorliegt.

Überstunden: Klären Sie Ihre Verpflichtungen im Arbeitsvertrag

Überstunden können zu zusätzlichem Stress führen, vor allem wenn unklar ist, ob diese geleistet werden müssen. Der § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) regelt die maximal zulässige Arbeitszeit. Ob Sie Überstunden leisten müssen, hängt jedoch von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) muss im Vertrag eine ausdrückliche Ermächtigung des Arbeitgebers zur Anordnung von Überstunden festgehalten werden.

Fällt die Anzahl der zu begründenden Überstunden im Vertrag festgelegt ist, müssen Sie diese entsprechend leisten. Der Arbeitgeber sollte die Überstunden jedoch rechtzeitig ankündigen, um den Arbeitsfrieden zu wahren. In kurzfristigen Notfällen ist eine kurzfristige Bitte um Überstunden akzeptabel.

Abmahnung: Reagieren Sie richtig auf Kritik und Vorwürfe

Erhalten Sie eine Abmahnung, daher sollten Sie diese nicht auf die leichte Schulter nehmen. Eine Abmahnung ist kein „Kavaliersdelikt“, sondern ein ernstzunehmendes Warnsignal. Der Arbeitgeber muss das abgemahnte Verhalten genau beschreiben, einschließlich Datum und Uhrzeit des Verstoßes. Allgemeine Kritik reicht nicht aus.

Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber das abgemahnte Verhalten klar als Verstoß gegen den Arbeitsvertrag bezeichnet und Sie auffordert, dieses Fehlverhalten künftig zu unterlassen. Bei Wiederholung kann eine Kündigung folgen. Typische Gründe für Abmahnungen sind wiederholtes Zuspätkommen, unerlaubtes Rauchen am Arbeitsplatz, geschäftsschädigendes Verhalten und Missachtung von Anweisungen.

Widerspruch gegen die Abmahnung: Setzen Sie sich zur Wehr

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie geeignete Beweise sammeln, dass die Abmahnung aus Ihrer Sicht nicht gerechtfertigt ist. Unterschreiben Sie nur den Erhalt der schriftlichen Abmahnung, nicht aber deren Berechtigung. Falls Sie die Abmahnung nicht einfach ignorieren möchten, können Sie eine Gegendarstellung verfassen, die direkt hinter der Abmahnung in der Personalakte abgelegt wird.

In manchen Fällen kann der Betriebsrat als Berater hinzugezogen werden, doch dieser hat nur eingeschränkte Eingriffsmöglichkeiten. Bei gravierenden Problemen empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren. Beachten Sie, dass eine Abmahnung nach einem erfolgreichen Widerspruch bei einem möglichen Kündigungsprozess nicht mehr verwendet werden kann.

Mobbing am Arbeitsplatz: Setzen Sie klare Grenzen

Mobbing ist eine belastende Situation am Arbeitsplatz, die niemand ignorieren sollte. Zunächst können Sie versuchen, die Anfeindungen zu ignorieren und nicht selbst daran zu hindern. Falls das nicht hilft, sprechen Sie die mobbende Person direkt und offen an. Fragen Sie, was sie an Sie stört und setzen Sie klare Grenzen.

Wenn das Mobbing weitergeht, haben Sie das Recht, sich beim Arbeitgeber zu beschweren (§ 84 BetrVG). Arbeitnehmer dürfen Kollegen nicht beleidigen oder ihren Ruf schädigen. Der Arbeitgeber kann eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung für den Täter in Betracht ziehen, doch dies sollte der letzte Schritt sein.

Kündigung: Bewahren Sie Ruhe und kennen Sie Ihre Rechte

Eine Kündigung kann einen Schock auslösen, aber bewahren Sie äußerlich Ruhe und denken Sie darüber nach, wie Sie weiter vorgehen möchten. Eine mündliche Kündigung ist in der Regel unwirksam – eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Unterschreiben Sie zunächst nur den Empfang der Kündigung, ohne sich sofort zu erklären.

Lesen Sie den Inhalt der Kündigung genau durch, bevor Sie etwas unterschreiben. Oftmals wird versucht, Ihnen eine Ausgleichsklausel unterzujubeln, mit der Sie auf Ansprüche verzichten. Beachten Sie auch die Kündigungsfristen gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die je nach Beschäftigungsdauer variieren.

Falls Sie mit der Kündigung nicht einverstanden sind, haben Sie drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen, um Ihre Chancen vor Gericht zu verbessern.

Nach der Kündigung: Nutzen Sie die Unterstützung der Arbeitsagentur

Nachdem Sie von Ihrer Kündigung erfahren haben, melden Sie sich umgehend bei der Arbeitsagentur in Ihrem Wohnort arbeitssuchend. Wenn Sie in den letzten drei Jahren mehr als 360 Tage gearbeitet haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Arbeitslosengeld. Stellen Sie sich rechtzeitig einen Antrag und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.

Nutzen Sie die Beratung Ihres Arbeitsberaters und informieren Sie sich über Weiterbildungsmöglichkeiten und neue Perspektiven. Bewerbungstrainings können Ihnen dabei helfen, Ihre Bewerbungsunterlagen auf dem neuesten Stand zu halten und sich auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu präsentieren.

Die Arbeitswelt mag ihre Herausforderungen haben, aber mit Ruhe, Selbstbewusstsein und der nötigen Unterstützung können Sie schwierige Situationen erfolgreich meistern und gestärkt hervorgehen. Bauen Sie auf Ihre Rechte auf und nehmen Sie Hilfe in Anspruch, wenn Sie sie benötigen. Ihre Karriere kann auch nach Rückschlägen wieder aufblühen, und neue Chancen warten auf Sie. Gehen Sie mutig voran und lassen Sie sich nicht unterkriegen!