Gehaltsverzicht: Wenn Sie auf Ihren Lohn verzichten müssen

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Der Begriff Gehaltsverzicht bereitet vielen Menschen erst einmal Unbehagen – schließlich impliziert er, dass man auf einen Teil seines Lohns verzichtet. Das wirkt auf den ersten Blick unvorstellbar. Dennoch kann es manchmal nötig und sinnvoll sein, sich näher mit dem Thema Gehaltsverzicht zu befassen. Mitunter kann er sogar die einzige Lösung sein, um einen Jobverlust zu vermeiden. Worum es dabei genau geht und wie sich der Gehaltsverzicht auf die Sozialversicherung oder die Steuern auswirkt, stellen wir Ihnen hier vor.

Der Gehaltsverzicht – was ist das genau?

Beim Gehaltsverzicht handelt es sich um einen Verzicht des Mitarbeiters auf einen Teil seines Gehalts. Die Zahlung wird also weder verzögert noch gestundet, sondern fällt gemäß einer individuellen Vereinbarung mit dem Geschäftsführer einfach weg. Der Arbeitnehmer hat somit keinen Lohnanspruch mehr auf diesen Teil seines Gehalts, eine spätere Nachzahlung oder ein Ausgleich in anderer Form sind ebenfalls nicht möglich.

Das Thema Gehaltsverzicht kommt zum Tragen, wenn der Arbeitgeber sich in einem wirtschaftlichen Engpass befindet und dadurch der Verlust des eigenen Arbeitsplatzes droht. Sofern sich Arbeitnehmer dazu bereit erklären, einen Gehaltsverzicht in Kauf zu nehmen, kann das Unternehmen seine Personalkosten senken. So könnte es den Engpass ohne größere Verluste oder den Abbau von Stellen überwinden.

Auswirkungen des Gehaltsverzichts auf das eigene Bruttogehalt

Erklären Sie sich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nach Absprache mit dem Geschäftsführer dazu bereit, auf einen Teil Ihres Gehalts zu verzichten, wird ein gewisser Betrag des Bruttogehalts abgezogen. So erhalten Sie zum Beispiel statt eines Gehalts von 3.000 Euro brutto nur noch 2.500 Euro brutto. Das wirkt auf den ersten Blick wie ein großer Verlust, ist aber netto nicht allzu viel, da der Arbeitnehmer auf das geringere Gehalt auch weniger Lohnsteuer entrichten muss.

Doch welche Gründe gibt es, einem Gehaltsverzicht zuzustimmen? Dies scheint auf den ersten Blick nicht klar. Immerhin sind die meisten Menschen auf ihr Gehalt angewiesen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Ist Ihr Arbeitgeber jedoch insolvent und geht damit ein Jobverlust für Sie einher, kann Sie das selbst eine Menge Geld kosten. Durch den Verzicht auf einen Teil Ihres Gehalts können Sie beispielsweise Ihre Arbeitslosigkeit abwenden.

Bedenken Sie dabei allerdings, dass ein Gehaltsverzicht keine Garantie auf den Fortbestand Ihres Arbeitsplatzes ist. Zwar spart Ihr Arbeitgeber dadurch Personalkosten ein, das Vorhaben kann aber dennoch scheitern, wenn die wirtschaftliche Lage weiterhin schlecht ist. Der Geschäftsführer kann Ihnen somit einiges versprechen, aber die weitere Entwicklung kann auch er nicht garantieren. Für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer kann es also im schlimmsten Fall dazu kommen, dass Sie nicht nur auf einen Teil Ihres Gehalts verzichten, sondern am Ende dennoch Ihren Arbeitsplatz verlieren. Dieser Gefahr müssen Sie sich bewusst sein.

Diese Alternativen gibt es zum Gehaltsverzicht

Zweifelsohne handelt es sich bei einem Gehaltsverzicht um einen radikalen Schritt, den Sie sich gut überlegen sollten. Es gibt allerdings noch einige weitere Optionen, die Sie als Alternativen in Betracht ziehen könnten – unter der Voraussetzung, dass der Geschäftsführer diesen zustimmt.

Gehaltsstundung

Bei dieser Option verzichten Sie nur temporär auf einen Teil Ihres Bruttogehalts, der allerdings später nachgezahlt wird. Den Zeitpunkt für die Nachzahlung legen Sie gemeinsam mit dem Geschäftsführer fest. So können Sie beispielsweise vereinbaren, dass Sie drei Monate lang auf 500 Euro brutto verzichten, diese aber im sechsten Monat zurückbekommen. Beachten Sie dabei, dass der Arbeitgeber dieser Vereinbarung unter Umständen nicht nachkommen könnte, sollte sich der Betrieb nach dieser Zeit in einer noch schlechteren Lage befinden.

Gehaltsverzicht mit Besserungsklausel

Die zweite Möglichkeit ist die Einbindung einer sogenannten Besserungsklausel, die Ihnen die spätere Nachzahlung Ihres übrigen Gehalts zusichert. Der Unterschied zur ersten Variante ist, dass es keinen fixen Zeitpunkt für die Nachzahlung gibt. Der Betrieb zahlt Ihnen also den Teil des abgetretenen Gehalts erst dann aus, sobald es möglich ist. Auch hier besteht ein gewisses Ausfallrisiko, sollte Ihr Arbeitgeber keinen Weg aus der Krise finden.

Sollte ein Gehaltsverzicht für Sie als Arbeitnehmer generell keine Option sein, ist es besser, Rücksprache mit dem Geschäftsführer zu halten und sich danach eventuell nach einem anderen Job umzusehen. Dies ist die sicherste Variante, um sich vor einem eventuellen Jobverlust zu schützen. Denn wenn Sie einem Gehaltsverzicht zustimmen, ist nicht gesichert, dass der Arbeitgeber Ihre Position auch langfristig halten kann.

Wann ein Verzicht vom Arbeitnehmer ausgehen kann

In den meisten Fällen schlägt der Geschäftsführer den Gehaltsverzicht als Alternative zu einem drohenden Jobverlust vor, doch auch Arbeitnehmer können das Thema auf den Tisch bringen. Hierbei geht es nicht darum, dieselbe Arbeit für geringere Entlohnung zu verrichten, sondern um eine gute Verhandlungsgrundlage für eigene Ziele.

Möchten Sie beispielsweise Ihre Arbeitszeit reduzieren, um Ihre Work-Life-Balance zu verbessern, können Sie Ihrem Geschäftsführer einen Gehaltsverzicht anbieten.

Eine andere Möglichkeit ist, im Zuge des Gehaltsverzichts unbezahlten Urlaub mit dem Geschäftsführer zu vereinbaren. Möchten Sie für mehrere Monate reisen, bekommen Sie diese frei, erhalten dafür aber auch weniger Geld.

Aus steuerlicher Sicht könnte auch ein Gehaltsverzicht gegen einen Firmenwagen für Sie interessant sein. Bei einer solchen Vereinbarung stellt der Arbeitgeber Ihnen einen Firmenwagen zur Verfügung, dafür behält er einen Teil Ihres Gehalts ein.

Diese Nachteile bringt ein Gehaltsverzicht mit sich

Ganz egal, welche Gründe Sie für einen Gehaltsverzicht haben: Berücksichtigen Sie stets eventuelle Nachteile, die damit einhergehen und besprechen Sie diese mit dem Geschäftsführer. So sollten Sie sich zunächst damit befassen, welche finanziellen Auswirkungen der Verzicht auf einen Teil des Gehalts für Sie hätte. Schließlich müssen Sie auch weiterhin Ihre Fixkosten bezahlen und Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Auch Kredite und sonstige Verbindlichkeiten bleiben weiterhin bestehen. Überlegen Sie sich also gut, ob Sie sich einen Gehaltsverzicht für einen bestimmten Zeitraum leisten können.

Allgemein steht es Ihnen als Arbeitnehmer immer frei, auf einen Teil Ihres Gehalts zu verzichten. Dabei handelt es sich allerdings um eine Änderung des Arbeitsvertrags, die eine schriftliche Vereinbarung erfordert. Diese stellt für beide Seiten eine rechtliche Sicherheit dar. In keinem Fall sollten Sie einer mündlichen Vereinbarung zustimmen.

Häufig schließen Unternehmen mit ihren Mitarbeitern einen sogenannten Erlassvertrag ab, in dem die entscheidenden Punkte festgelegt werden. Darin sollten vor allem die Dauer und die Höhe des Gehaltsverzichts eingetragen werden.

Das gilt bei Tarifverträgen und Teilzeitarbeit

Sofern Ihre Entlohnung über einen Tarifvertrag geregelt wird, ist ein Gehaltsverzicht rechtlich nur zulässig, wenn er eine Öffnungsklausel beinhaltet. Dies ist auch für im Unternehmen geltende Betriebsvereinbarungen gültig.

Arbeiten Sie nur Teilzeit, muss eine Prüfung im Einzelfall erfolgen. Nicht immer ist ein Verzicht auf den Arbeitslohn in diesem Fall zulässig. Zur Sicherheit können Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, um eine klare Antwort zu erhalten.

Auf diesen Teil Ihres Arbeitslohns verzichten Sie

Entscheiden Sie sich für den Verzicht auf einen Teil Ihres Arbeitslohns, gibt es dafür mehrere Möglichkeiten. In den meisten Fällen einigen sich der Betrieb und der Arbeitnehmer für den Verzicht auf einen Teil des Bruttolohns. Dies können zum Beispiel 20 Prozent des vereinbarten Bruttolohns sein, die wegfallen. Eine weitere Option ist, auf Boni oder Sonderzahlungen zu verzichten. Sofern in Ihrem Vertrag Zusatzleistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld vereinbart sind, können Sie mit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers auch auf diese verzichten.

Gehaltsverzicht und Sozialversicherung: Das gilt es zu beachten

Berücksichtigen Sie stets: Ein Verzicht auf Ihren Arbeitslohn verringert Ihr Einkommen und verändert somit auch Ihre steuerliche Grundlage zur Berechnung der jährlichen Lohnsteuer. Erhalten Sie weniger Geld, zahlen Sie auch weniger Steuern dafür. Das heißt: Sie müssen lediglich Einnahmen versteuern, Sie die tatsächlich auch erhalten.

Etwas anders sieht es dagegen beim Thema Sozialversicherung aus. Hier greift das Entstehungsprinzip, das auch als Fälligkeitsprinzip bezeichnet wird. Die steuerliche Belastung entsteht erst mit der Entstehung des Lohnanspruchs für Sie. Konkret heißt das: Auf Ihre Sozialversicherungsbeiträge wirkt sich ein Verzicht auf Ihren Arbeitslohn nur aus, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es gibt eine schriftliche Vereinbarung, in der die Höhe und die Zusammensetzung des Gehalts sowie die Dauer des Verzichts auf den Arbeitslohn geregelt sind
  • Der Verzicht muss rechtsgültig und wirksam sein
  • Der Verzicht ist nur für künftige Gehälter gültig – rückwirkend können keine Beträge reduziert oder zurückgezahlt werden