Bewerbung zurückziehen: So geht es fair, auch nach einer Zusage
Einen passenden Arbeitsplatz zu finden, ist in der heutigen Zeit gar nicht so einfach. Viele Arbeitssuchende versenden zahlreiche Bewerbungen in der Hoffnung auf eine zeitnahe neue Anstellung. Aber nicht immer passt die ausgeschriebene Stelle auch wirklich zu den eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen. Und dann überlegen Sie vielleicht, Ihre Bewerbung zurückzuziehen, eventuell sogar bereits nach erfolgter Zusage vom Arbeitgeber. Hier finden Sie Tipps rund um die korrekte Formulierung der Absage, die rechtlichen Verhältnisse und ob Sie überhaupt einen Grund angeben müssen oder Ihre Bewerbung einfach widerrufen dürfen.
Darf man eine Bewerbung zurückziehen?
Die Antwort auf diese Frage ist zunächst ganz einfach: Ja, Sie können Ihre Bewerbung bei jedem Unternehmen jederzeit zurücknehmen. Das gilt sowohl im Vorfeld beziehungsweise im Verlauf des Bewerbungsgesprächs als auch nach einer bereits vorhandenen Zusage seitens des Arbeitgebers.
Für Sie bedeutet das: Stellen Sie fest, dass Ihr Bauchgefühl vom Antreten der neuen Stelle abrät oder Sie einen anderen Grund finden, der dagegen spricht, haben Sie das Recht, einfach einen Rückzug anzutreten. Solange noch kein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde, ist keine der beiden Parteien eine rechtliche Verpflichtung eingegangen: Sie dürfen also jederzeit die Entscheidung treffen, nicht für den Arbeitgeber tätig zu werden.
Muss ich mich für meine Absage entschuldigen?
Rechtlich gesehen ist eine Entschuldigung für das Zurückziehen einer Bewerbung nicht erforderlich. Insbesondere früh im Bewerbungsprozess reicht es aus, wenn Sie dem Unternehmen Ihre Entscheidung mitteilen.
Die Höflichkeit gebietet aber, dass Sie eine Entschuldigung formulieren, wenn Ihr Rückzug erst nach erfolgter Zusage angekündigt wird. Dann sollten Sie sich für eventuell durch Ihre Entscheidung entstandene Unannehmlichkeiten oder einen zusätzlichen Aufwand entschuldigen. Ein derart professionelles Verhalten spricht für Sie und hinterlässt trotz des nicht zustande kommenden Arbeitsverhältnisses einen positiven Eindruck und kann Ihnen in Zukunft einen Vorteil verschaffen.
Wie sieht es mit der Angabe von Gründen aus?
Grundsätzlich gilt an dieser Stelle: Sie haben nicht die Pflicht, dem Unternehmen einen Grund zu nennen, weshalb Sie die Bewerbung zurückziehen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie also ohne Begründung von Ihrer Bewerbung oder sogar Ihrer Zusage zurücktreten.
Allerdings empfehlen Experten, dem Arbeitgeber dennoch mitzuteilen, warum die Entscheidung gegen den angebotenen Job ausgefallen ist. Ein solches Verhalten sorgt beim Gegenüber in einer E-Mail oder einem persönlichen Gespräch für Verständnis und zeigt ein transparentes und ehrliches Vorgehen Ihrerseits.
Beachten Sie aber bitte immer: Bei Ihrer Absage sollten Sie unbedingt höflich bleiben und auf angemessene Formulierungen achten. Schließlich wissen Sie nie, wann Sie Ihrem Gesprächspartner in Ihrer beruflichen Zukunft noch einmal begegnen.
Bewerbung zurückziehen: Welche Gründe sind zulässig?
Im Prinzip ist jede Begründung legitim, solange sie respektvoll formuliert wurde. Private Gründe zählen beim Zurückziehen einer Bewerbung ebenso als guter Grund wie etwa Diskrepanzen in der Stellenbezeichnung oder abweichende Gehaltsvorstellungen. Sie müssen nicht einmal eine „richtige“ Begründung vorweisen – allein die Aussage, dass Ihrer Meinung nach die Chemie nicht stimmt oder Ihr Bauchgefühl gegen den Arbeitsplatz spricht, ist legitim, wenn auch vielleicht für den Arbeitgeber etwas unbefriedigend. Sollte es sich aber um Begründungen handeln, die unmittelbar mit dem Unternehmen und den Umständen vor Ort zusammenhängen, ist es sinnvoll, diese eventuell in Form von konstruktiven Tipps anzugeben. Nur so kann der Arbeitgeber entsprechende Anpassungen vornehmen und zukünftigen Bewerbern bessere Konditionen anbieten.
Bewerbung zurückziehen nach einer anderweitigen Zusage
Auf der Suche nach einer neuen Anstellung versenden die meisten Arbeitssuchenden nicht nur eine Bewerbung. So kann es vorkommen, dass es auch mehr als eine Zusage gibt. In diesem Fall empfiehlt es sich, nach umfassender Überlegung und erfolgter Entscheidung für ein Unternehmen möglichst rasch Absagen an die anderen Arbeitgeber zu verschicken. Allerdings sollten Sie damit warten, bis Sie den neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben: Ein vorschnelles Zurückziehen der Bewerbung kann Ihnen sonst unter Umständen die Chance auf eine Anstellung verbauen.
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Die Bewerbung zurückziehen – persönlich oder schriftlich?
Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Es kommt immer auf die Situation an, in der Sie sich entscheiden, einen Ihre Bewerbung zurückzuziehen. Sind Sie sich nach reiflicher Überlegung sicher, die Stelle im Unternehmen nicht antreten und somit absagen zu wollen, noch bevor ein Bewerbungsgespräch stattgefunden hat, genügt eine Absage Ihrerseits per E-Mail. Wurden Sie zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen und möchten dieses nicht wahrnehmen, sollten Sie ebenfalls eine schriftliche Absage erteilen. Hier ist es wichtig, dass Sie sich für die Einladung bedanken und dann verdeutlichen, dass und gegebenenfalls warum Sie sich gegen das Jobangebot entschieden haben.
Manchmal fällt die Entscheidung gegen ein Jobangebot auch mitten im Vorstellungsgespräch. Das kann für alle Beteiligten unangenehm werden. Aber auch hier ist es wichtig, beim Absagen professionell und höflich zu bleiben. Kommunizieren Sie am besten direkt und ohne Umschweife, dass Sie Ihre Bewerbung zurückziehen. Treffen Sie hier nicht auf Verständnis und reagiert der Arbeitgeber darauf ungehalten, spricht dieses unprofessionelle Verhalten für Ihre Entscheidung.
Formelle und rechtliche Richtlinien
Wenn Sie Ihre Bewerbung zurückziehen wollen, sollten Sie sich an den folgenden Punkten orientieren:
- Setzen Sie das Absageschreiben wie eine Bewerbung auf.
- Bleiben Sie höflich, ungeachtet der Umstände.
- Nennen Sie auf Wunsch Ihre Beweggründe für den Rückzug der Bewerbung.
- Bedanken Sie sich beim Unternehmen für die Chance.
- Sie können, müssen sich aber nicht für die eventuell entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.
- Auch im persönlichen Gespräch kann eine Absage erfolgen; es ist keine schriftliche Ausfertigung erforderlich.
Rechtlich gesehen gibt es keine Vorgaben, wenn Sie Ihre Bewerbung zurückziehen. Sie sind nicht verpflichtet, überhaupt eine Absage zu verschicken. Den Arbeitgeber einfach zu „ghosten“ und nicht mehr auf Mails oder Anrufe zu antworten, ist aber im eigenen Interesse zu vermeiden. Ein solches Verhalten lässt Sie unhöflich, unreif und vor allem auch unprofessionell wirken.
Fazit: Bewerbung zurückziehen ist möglich – aber richtig!
Sie haben im Bewerbungsprozess jederzeit das Recht, Ihre Bewerbung zurückzuziehen. Das gilt sowohl vor als auch während eines Vorstellungsgesprächs für den Job. Das Absagen kann erfolgen, ohne dafür einen Grund zu nennen. Aus Expertensicht ist es aber ratsam, dennoch eine Begründung für Ihre Entscheidung anzugeben, so etwa Ihr Bauchgefühl, mangelndes Vertrauen oder konkrete Umstände des Stellenangebots. Diese können sowohl schriftlich als auch persönlich vermittelt werden. Dabei sollten Sie stets höflich, konstruktiv und professionell bleiben, um dennoch einen positiven Eindruck zu hinterlassen.